Planänderung nach Genehmigung des ERP (Oberösterreich) [OÖ]
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kustos
[OÖ]
[Oberösterreich]
21.1.
- 23.1.2021
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo Leute,
kann mir jemand sagen, wie in OÖ eine Änderung des Einreichplan vonstatten geht, nachdem eine Baugenehmigung erteilt wurde?
Konkret geht es um ein Kellerschachtfenster das wegfällt, ein Fenster das ca. 10 cm breiter wird und ein Fenster das durch eine Balkontüre getauscht wird. Das Haus hat sehr gute Energiewerte, ich gehe nicht davon aus, durch die Änderungen in eine andere Energieklasse zu fallen.
Da die Änderungen sich nicht auf Förderungen auswirken und das Gesamtbild des Hauses nur minimal beeinflussen, sollte es doch (halbwegs) unbürokratisch möglich sein, oder?
Die OÖ Bauordnung sagt im§ 34 Änderungen des Bauvorhabens im Zug des Verfahrens
Ändert der Bauwerber im Zug des Verfahrens das Bauvorhaben, hat er der Baubehörde einen entsprechend geänderten Bauplan (§ 29) vorzulegen. Wurde schon eine Bauverhandlung durchgeführt, kann eine neuerliche Bauverhandlung entfallen, wenn die Änderung im Vergleich zum verhandelten Bauvorhaben unwesentlich ist und das Parteiengehör auf eine andere Weise gewahrt wird.
Ich würde deine Änderungen als unwesemtlich bezeichnen! Du kannst ja unverbindlich bei der Gemeinde nachfragen!
Das sind geringfügige Änderungen, welche du beim Ansuchen um Benützundsbewilligung angeben musst. Ich würde vorab bei der Behörde nachfragen ob ein Austauschplan überhaupt nötig ist. Bei Veränderung der äußeren Gebäudehülle kann schon sein, das sie einen neuen Plan wollen.