Hallo Von der Gemeinde gerade erfahren das ich für eine Überdachung/Gartenhütte einen Plan brauche "Für ein größeres Bauvorhaben ist eine Baufreistellung nach § 25 (1) 2 möglich." Es handelt sich um eine Überdachung für einen Griller (mit gemauerten Griller) die ca 25m² haben wird.
Soviel ich nun aus der Bauverordnung gelesen habe "Bei der sog. Baufreistellung (§ 25 Abs. 1 Z. 1 und 2 Oö. BauO 1994), die ja eine Sonderform des Anzeigeverfahrens darstellt, ist ein von einer gesetzlich dazu befugten Person (z.B. Baumeisterin oder Baumeister) erstellter Bauplan erforderlich.
Dies gilt auch für Änderungen oder Instandsetzungen von Gebäuden, die gemäß § 25 Abs. 1 Z. 3 lit. b Oö. BauO 1994 anzeigepflichtig sind."
bedeutet das ich muss mir für diese Überdachung/Gartenhütte einen Baumeister/Architekten dafür holen?
Wenn das so ist, kennt eventuell jemand wenn der sowas etwas günstiger machen kann? Gebaut wir alles in Eigenregie.