kann mir jemand den Unterschied zwischen der Bezeichnung/Berechtigung Baumeister und Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten sagen?
Darf ein Baugewerbetreibender auch normal ein Haus bauen wie ein Baumeister? Und was darf der Baugewerbetreibende nicht?
Ohne jetzt auf die Ausbildung einzugehen, ein Baumeister ist uneingeschränkt befugt Hoch und Tiefbauten zu planen zu berechnen und auszuführen. ein Baugewerbetreibender ist nur zur Ausführung berechtigt, das heißt keine statischen Berechnungen, keine Bauführerbescheinigung, keine Bauleitung im Sinne ÖBA, keine Bauphysikalischen Nachweise usw.
Für Einreichplanung brauchst Du einen Baumeister oder Architekt. Der Bauführer braucht dann aber mehr als nur Einreichplanung, zB Polierplan, Statik-Plan usw. Wer einen mit abgeschlossener Meisterschule und Prüfung im Betrieb hat, der wird mit solchen Dingen weniger Probleme haben. Aber die meisten nehmen ein 80x50 Fundament, zweifach bewährte 20cm-Beton-Bodenplatten und Zwischendecken, 25er-Ziegel, max. 7m Spannweiten und pfeiffen auf Berechnung, Datenblätter von Ziegel und richtige Bestelltung der Betongüte. Das ist halt die Bau-Realität erkennbar am Standard-Satz "hamma imma scho so gmacht".
Ist natürlich alles verallgemeinert, man muss sich natürlich um den Ruf eines Betriebes umhören.