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Faktum ist, dass diese Container bewilligungspflichtig sind. Da du für den Stall schreibst, dass du "mal annimmst", dass dieser bewilligt sei, geh ich davon aus, dass du auch nicht weißt, ob die Container vielleicht eh eine Bewilligung haben. Ob sie bewilligungsfähig waren/sind, kommt auf technische Details an. Ich geh mal davon aus, dass es ein Stahlcontainer ist. Die Stahlplatte wäre dann ja an sich flüssigkeitsdicht, da brauchts keine eigene "flüssigkeitsdichte Platte" drunter. Wenn man den Boden wannenförmig ausbildet, kann auch nichts auslaufen. Bei einem Einstreu-/Tiefstreusystem fällt auch kaum bzw. keine Flüssigkait an - wird vom Stroh aufgesaugt/gebunden. Das heißt: eine Bewilligungspflicht ist eindeutig gegeben, ob das auch bewilligungsfähig ist, kommt auf diverse Details an, ist aber generell nicht auszuschließen. Ob der Container den tierschutzrechtlichen Anforderung bezüglich Haltungsbedingungen, Stallklima usw. entspricht, ist gesondert nach Tierschutzrecht zu prüfen. Hat aber nichts mit der Bewilligungsfähigkeit nach Baurecht zu tun. |
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