Hallo!
Gibt es für Wien auch eine Möglichkeit wie in Niederösterreich lt. NÖ-BTV §5 vom Fußbodenniveau von Aufenthaltsräumen lt. OIB 3 (Fußbodenniveau
über dem angrenzenden Gelände) abzuweichen? Oder so in die Richtung mit "gleichwertigem Abweichen"?
Konkret geht es um ein Kleingartenwohnhaus, bei dem das Fußbodenniveau auf die
gleiche Höhe wie das Außenniveau werden soll.
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