Bin selbst nur absoluter Laie, aber hier gibts anscheinend einige Änderungen für zukünftige Projekte. (Wobei mir der Überblick fehlt, ab wann das ganze dann tatsächlich gilt nachdem die Einspruchsfrist vorüber ist. Gibts dann einen Stichtag und alles was davor eingereicht wurde, geht noch nach der alten Bauordnung?)
Ich tu mir schwer wirklich relevante Änderungen herauszufiltern, aber einige interessante Stellen habe ich schon gefunden. z.B.: Zu Z 39 (§ 15 Abs. 1 Z 3 lit. b): ... sind nunmehr auch die Aufstellung von Wärmepumpen – im Hinblick auf den Ortsbildschutz unabhängig von einer Nennleistung – und der ortsbildwirksame Austausch der hier genannten Anlagen anzeigepflichtig.