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Ach ja: Niederösterreich ist das Bundesland. |
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Grundsätzlich gilt (und zwar schon IMMER - also seit es Bauordnungen gibt): Eine Baubewilligung ist IMMER ein "SCHRIFTLICHER BAUBEWILLIGUNGSBESCHEID" - es hat also nie die Möglichkeit von mündlichen Bewilligungen gegeben.. Wenn du einen solchen Bewilligungsbescheid selbst nicht in Händen hast, dann auf zur Gemeinde und Einsichtnahme in den Bauakt deiner Liegenschaft und schauen, was dort alles aufliegt. Alle Bauwerke, für die kein Baubewilligungsbescheid existiert, sind grundsätzlich konsenslos (also umgangssprachlich ein "Schwarzbau"). Folgende Ausnahme gibt es von diesem Grundsatz des "schriftlichen Baubewilligungsbescheides": einen sogenannten "vermuteten Konsens". Kann bei (sehr) alten Bauwerken zutreffen, wenn bei der Baubehörde aus der Zeit der Errichtung/Bewilligung keine vollständigen Bauakten mehr vorliegen. So sind z.B. in vielen Gemeinden in den Kriegsjahren ganze Aktenbestände verloren gegangen/vernichtet worden. Darüber hinaus kommt es beim "vermuteten Konsens" unter Umständen noch auf zahlreiche weitere Sachverhaltselemente an. Is im Einzelfall ein sehr komplexes (Rechts)Thema und braucht für eine seriöse Einschätzung Kenntnis über alle Einzelheiten des jeweiligen Falles. Ein (Nischen)Thema könnte auch der §70 Abs. 6 NÖ Bauordnung sein. Ist sozusagen eine "Miniamnestie" für eine vor mehr als 30 Jahren konsenslos vorgenommene Abänderung von ehemals "BEWILLIGTEN" Bauwerken. Braucht also den Nachweis, dass es vor dieser Abänderung eine Bewilligung gegeben hat. |
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