Hallo
Wir haben an einen Grundstückbereich das Gelände 1m unter dem natürlichen Gelände abgetragen. Diese Geländeveränderung wurde eingereicht und bewillt.
Nun will ich die Böschung durch eine Steinschlichtung verschönern. Diese soll max. 1m hoch werden und somit die Höhe den vorherigen näturlichen Gelände erreichen. Die Sichtfläche der Steinschlichtung wäre innerhalb meines Grundstückes.
Ist sowas bewilligungspflichtig?
Im steirischen Baugesetz §20 steht nur 0.5m über den angrenzenden natürlichen Gelände. Deshalb würde ich in meinem Fall auf NEIN tippen.
Danke
Bundesland: Steiermark
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