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Hagelschaden Dach - zahlt die Versicherung?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
25.6. - 28.6.2021
4 Antworten | 3 Autoren 4
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eine Frage:
in der Reihenhaussiedlung meiner Eltern (13 Häuser) hat gestern der Hagel zugeschlagen. Alle 13 Eternitdächer sind durchlöchert.
Fast alle Reihenhausbesitzer inkl. meiner Eltern sind 65 und älter und sehr verunsichert.
Heute war jemand von der Hausverwaltung da und hat gemeint, dass die Versicherung wahrscheinlich wenig zahlen wird, da die Dächer schon 38 Jahre alt sind!
Stimmt das? Die Dächer waren vorher voll funktionstüchtig (zwar ni ht mehr schön) aber wie gesagt nicht beschädigt oder so!
Viellei ht gibts ja jemanden vom Fach der hier bescheid weiß! (ev. speddy?)Danke!

  •  csblack
  •   Silber-Award
25.6.2021  (#1)
Kommt auf den Versicherungsvertrag an...
Und voll funktionstüchtig bedeutet leider nicht viel. Entweder ist man auf Neuwert oder Zeitwert versichert und bei Eternitdächern würde ich jetzt, ohne den Vertrag zu kennen, leider eher auf Zeitwert tippen.

Bis ihr das endgültig wisst, wird nur leider noch etwas Zeit vergehen. Bei uns geht's grad drunter und drüber 

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
27.6.2021  (#2)
Was wär bei Zeitwert nach 38 Jahren zu erwarten? Irgendwo habe ich gelesen dass hier 50 Jahre mit 2% Abschreibung pro Jahr zu erwarten wäre - also zumindest 24%?
Beziehungsweise gibts Zeitwertversicherungen über die Hausverwaltung eigentlich noch? Wär das nicht fahrlässig von einer Hausverwaltung?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.6.2021  (#3)
Meines Wissens nach nicht. Der Vertrag wird ja hoffentlich halbwegs aktuelle Bedingungen enthalten?

Beurteilung erfolgt nach Vorlage des SV-Gutachtens in der Schadensabteilung.

Ich hatte vor ein paar Jahren den Fall, dass aufgrund eines Schneedruckschadens das komplette Dach sowie der Dachstuhl eines 60 Jahre alten Schuppens/Stall vollständig bezahlt wurde (über 120.000 €).

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  •  csblack
  •   Silber-Award
28.6.2021  (#4)
Ich würde vorerst abwarten, und wenn wirklich nur ein Teil bezahlt wird,muss euch die Hausverwaltung ja Einsicht gewähren bzw alles erklären können.
Oder ihr fordert vorläufig die Bedingungen bei der Hausverwaltung an. Denen müssen sie aufliegen.

Nachdem jedes Institut andere Bedingungen/Verträge hat (bzw die sich durch Zusatzklausel auch innerhalb eines Unternehmens anders gestalten können), ist es schwer dir eine seriöse Auskunft zu erteilen. 

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