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Auszug ÖNORM B2120 3.14.2 Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs Die erforderlichen Bauelemente des Rohbaus sind: Fundament samt Abdichtung, tragende Wände, Rohdecken, Stiegenkonstruktion Haupterschließung, Stiegenkonstruktion im eigentlichen Vertragsgegenstand (sofern massiv). Die erforderlichen Bauelemente im Falle eines Steildaches sind: Dachstuhl, Dämmung/Dampfbremse, Dachdeckung, Verblechungen (Traufe, Ortgang). Die erforderlichen Bauelemente im Falle eines Flachdaches sind: Gefälleausbildung, Schwarzdeckung, Entwässerung, Dämmung samt Schutz, Verblechungen (Attika). |
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Weiters: 3.14 Baufortschritt Ergebnis der Beurteilung gemäß § 10 BTVG (Ratenplan), die sich auf Basis der vereinbarten Bau- und Aus- stattungsbeschreibung auf das tatsächliche Vorhandensein der dem jeweiligen Bauabschnitt gemäß allge- meiner Verkehrsauffassung entsprechenden Bauleistungen bezieht Das Erreichen der im § 10 BTVG festgelegten Bauabschnitte wird nach allgemeiner Verkehrsauffassung in der Baubranche durch geringfügige Mängel (hier auch zu verstehen offene Leistungen) nicht gehindert, deren Behebungsaufwand im Verhältnis zu den für den jeweiligen Bauabschnitt zu leistenden Zahlungen unverhält- nismäßig erscheint. Darunter sind auch Maßnahmen in geringfügigem Ausmaß, wie das Belassen von Trans- portöffnungen u. dgl. zu verstehen, die baupraktisch für die Vollendung der weiteren Bauabschnitte zweck- mäßig oder notwendig sind. |
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Hallo Bauleiter! Vielen Dank für die Info!! |
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