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Ihr habt erst den Grund, aber noch nichts geplant, oder? Wollt ihr bis Fertigstellung des Hauses noch in der ETW wohnen? Dann könnte es sogar mit den 2 Jahren Hauptwohnsitz während Besitzes ausgehen, bis ihr ins Haus ziehen könnt. Es fehlen ja "nur" noch 17 Monate. Aber um auf die Frage zurückzukommen: Nach sehr kurzer Internetrecherche, schaut es es so aus, dass man bei der 5 aus 10 nicht auch Eigentümer sein muss, damit die Jahre zählen. Dazu gab es ein entsprechendes VwGH Urteil in einem sehr ähnlichen Fall: https://home.kpmg/at/de/home/insights/2018/03/hauptwohnsitzbefreiung-bei-der-immo-est-izm-mietkaufmodellen.html Ganz genau kann es dir der Notar beim Verkauf sagen. Der macht ja normalerweise auch gleich die Berechnung der ImmoEst. Unserer hat das auch direkt für uns geregelt. Ich weiß nur noch, dass wir ihm einen Auszug aus dem Melderegister gebracht haben, dass wir davor die ETW als Hauptwohnsitz hatten (wir haben die Wohnung erst ein paar Monate nach dem Umzug ins Haus verkauft). Er hat dann vermerkt, dass keine ImmoEst fällig wird und wir hatten selbst gar nichts weiter zu tun. |
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Danke chrismo für deine Infos. Sonst jemand ev Erfahrung od. Wissen dazu? |
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