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Es ist leider in österreichisches Problem. Es wird nicht kontrolliert, weil Bügermeister die erste Baubehörden-Instanz ist und dieser nah seinen direkten Wählern nicht ungut mit Kontrollen begegnet. Zudem ist auch viel Verharberung speziell in Touristmusorten gegeben, in St. Wolfgang war ja fast jedes Haus von zwei Jahrzehnten ein Schwarzbau, der Nachfolge-Bürgermeister wollte das nicht mehr schultern und hatte dann gerichtliches Nachspiel für Wegschauen des Vorgängers und viele baurechteliche Verfahren für die Hotelliers. Das Gesetz ist hart, was nie genehmigt wird kann man nicht mit ersessenen Recht zu Recht machen. Ein Bestandschutz gibt es nur für Dinge und Normen, die damals genehmigt wurden und später aufgrund neuerer strengeren Normen und Gesetze so nicht genehmigt werden würde. Aber für etwas, was damals nicht genehmigt wurde (sprich Abweichungen zu genehmigten Bauplan im Bauakt der Gemeinde) gibt es und gab es nie ein Bestandschutz. Aber trotz hartem Gesetz wird weich bis nicht kontrolliert. Wenn sich der politische Wille ändert oder die Behörden-Instanz zu einer von der Region unabhängigern höheren Behörde geschoben wird, dann könnte es Probleme geben. Weil bei Kontrollen wird man vermutlich bei jedem dritten Haus Probleme haben mit nicht entsprechenden Normen oder nicht genehmigten Raumnutzugen und überhaupt Planabweichungen der Aussenkubaturen. Bei der Hälfte der in den 70iger-90iger-Jahren ausgebauten Dachböden geht man davon aus, dass mehr Wohnfläche eingebaut wurde als eingereicht oder überhaupt keine Bauanzeige/-bewilligung eingereicht wurde. Darum schauen alle weg, keiner will sich mit dem breiten Volk anlegen. Man muss sich überlegen, wie weit der Ist-Zustand genehmigungsfähig ist. Das kann man mit Einblick in Bauakt und mit einerm Architekten/planenden Baumeister erörtern. Den Beamten vom Bauamt würde ich nicht damit konfrontieren, dass der Bestand abweicht bzw. nur dann wenn dir die Redlichkeit so wichtig ist dass es egal ist schlafende Hunde zu wecken. Ich denke dass eine Mitwisserschaft für diesen auch unangenehm ist und er selbst evtl. Aktenvermerke mit unangenehmen Folgen anfertigen könnte, um sich vor Aussagen "das wisst ihr vom Amt ja eh schon lang" schützen zu können. |
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