Guten Tag,
ich bin durch familiäre Zufälle Besitzer einiger Baugrundstücke ohne Bauzwang gekommen.
Nun bin ich dabei, eins dieser Grundstücke zu verkaufen. Alle Grundstücke sind voll aufgeschlossen und bereit zur Bebauung.
Jetzt zu meiner Frage: Kann mir jemand jetzt oder in Zukunft vorschreiben, was für die Grundstücke verlangt werden darf? Mir hat die Gemeinde nämlich schon "gedroht", da ich anscheinend Preistreiberei verursache. Aber sie sagten auch dazu, dass sie nix dagegen machen können. Es sei nur nicht im Interesse der Gemeinde und deren Einwohner.
Für neu umgewidmete GS weiß ich, dass die Gemeinde vorschreiben kann, dass zB die hälfte der umgewidmeten Fläche zum "normalpreis" zu verkaufen ist oder an Einheimische.
Aber kann das auch meinen, schon 2013 umgewidmeten GS passieren?
Danke schonmal.
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