das kommt darauf an ob es ein PKW ist oder ein Vorsteuerabzugfähiges Fahrzeug. Beim PKW (mit ein paar Ausnahmen) darf sich die Firma keine Vorsteuer abziehen. Der Verkaufserlös des gebrauchten Fahrzeuges ist nicht steuerbar, also ohne USt. Wenn Du Privatperson bist und das Fahrzeug kaufst, bazahlst Du den Preis, der auf dem Kaufvertrag steht. Wie der Verkäufer (Firma) das versteuert oder nicht, ist nicht mehr Dein Problem.
Privat? Dann muss er eh differenzbesteuert verkaufen. Also Preis inkl. 20%
NoVA fällt keine an, muss ja bereits abgeführt worden sein.
Dir bringt der Vorsteuerabzug nichts. Kann dir auch egal sein.
(so würde ich das sehen, wenn privat).
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