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Auszug der ÖNORM B 2120 (Bauabschnitte BTVG) [OÖ]

   
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  •  hollex
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
21.10. - 22.10.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hey Leute, da die beknackte ÖNORM ja was kostet und man nichtmal Auszüge zu der ÖNORM findet, würde ich euch bitten, mir den Auszug zu senden.

Mich würde interessieren, was allgemein unter dem Abschnitt der Rohinstallation verstanden wird. Wenn ihr die anderen auch habt, immer her damit.

Wäre mir sehr geholfen, gerne auch per PN!

Liebe Grüße!

  •  BAULEItEr
22.10.2021  (#1)
3.14.2
Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs
Die erforderlichen Bauelemente des Rohbaus sind:
– Fundament samt Abdichtung,
– tragende Wände,
– Rohdecken,
– Stiegenkonstruktion Haupterschließung,
– Stiegenkonstruktion im eigentlichen Vertragsgegenstand (sofern massiv).
Die erforderlichen Bauelemente im Falle eines Steildaches sind:
– Dachstuhl,
– Dämmung/Dampfbremse,
– Dachdeckung,
– Verblechungen (Traufe, Ortgang).
Die erforderlichen Bauelemente im Falle eines Flachdaches sind:
– Gefälleausbildung,
– Schwarzdeckung,
– Entwässerung,
– Dämmung samt Schutz,
– Verblechungen (Attika).
3.14.3
Fertigstellung der Rohinstallation
Die erforderlichen Bauelemente für Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär sind:
– Leitungsführungen auf der Liegenschaft für Ver- und Entsorgung des Gebäudes,
– Leitungsführungen im Gebäude bis zu allen Wohnungen und Geschäftsräumen,
– im konkreten eigentlichen Vertragsgegenstand:
– im Bodenaufbau und in den Wänden liegende Verteilleitungen,
– Unterkonstruktion UP-Spülkästen.
Die erforderlichen Bauelemente für Elektroinstallationen sind:
– Leitungsführung auf der Liegenschaft für Versorgung des Gebäudes,
– Leitungsführungen (Leerrohre und Verdrahtung) im Gebäude bis zu allen Wohnungen und Geschäfts- räumen,
– im konkreten eigentlichen Vertragsgegenstand:
– im Bodenaufbau und in den Wänden liegende Leerverrohrungen.
3.14.4
Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung Fertigstellung der Endoberfläche und aller Fenster des Gebäudes
3.14.5
Bezugsfertigstellung
Grad der Fertigstellung, bei dem
– der eigentliche Vertragsgegenstand baubehördlich zulässig in Benutzung genommen werden darf;
– die für die Benutzbarkeit des eigentlichen Vertragsgegenstandes erforderlichen allgemeinen Teile des Gebäudes und der Gesamtanlage im vereinbarten Zustand hergestellt sind und
– Zugang und Zufahrt zum Gebäude ohne wesentliche Behinderung möglich sind

😬🤭
Normen darf man ja nicht weitergeben, aber Gott sei dank kenn ich den Text auswendig.😇

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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
22.10.2021  (#2)
mir ist unbegreiflich warum die nicht kostenfrei für jeden downloadbar sind

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