Hallo, vielleicht hat jemand eine eindeutige Antwort für mich: auf der PV Austria Seite steht einerseits unter dem Link
https://pvaustria.at/forderungen/burgenland/
Keine Bauanzeige: PV-Aufdachanlage mit einer Leistung bis 10 kW
Baugenehmigung: PV-Aufdachanlage mit einer Leistung ab 11 kW und freistehende oder aufgeständerte PV-Anlagen
ABER macht man sich dann den Leitfaden auf (
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/PV_Genehmigungspflichten_AUT.pdf) ansieht, bzw. die Burgenlädnische Bauordnung steht:
Die Installation von PV-Anlagen bis zu 10 kW Engpassleistung ist ein geringfügiges Bauvorhaben und ist genehmigungsfrei. Sonnenkollektoren und PV-Anlagen, die bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1,2 und 3 parallel zu Dach- oder Wandflächen auf diesen aufliegen oder in diese eingefügt sind, entsprechen dieser Bauordnung (Bgld. BauG §1 Abs. 7).
Sobald jedoch Verstärkungen und Adaptierungen an der Dachkonstruktion und größere PV-Anlagen erforderlich werden, sind diese Anlagen wie auch freistehende oder aufgeständerte Anlagen einer baubehördlichen Bewilligung zu unterziehen.
Meine PV Anlage wäre mit 13° aufgeständert auf einem Flachdach mit weniger als 10kwp: Baugenehmigung erforderlich ja oder nein?? Vielleicht hat jemand schon Erfahrungswerte...
Danke vorweg
Gesamten Text anzeigen