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T30 - Zwischen Garage und Haus sind 1(2) T30-Türen mit Luftschleuße dazwischen vorgeschrieben. Näherers sagt dir deine Baubewilligung. Zur Kellertüre: Am wichtigsten ist fast eine solide Wärmedämmung und Luftdichtheit. Ein vernünftiges Schloß rein, am besten gleichschließend mit der Hauseingangstüre (damit man auch ins Haus kommt wenn Superkleber im Schloß der Haustüre klebt) und als Ergänzung ein Magnetkontakt für die Alarmanlage mit Telefonwahlgerät dazu. |
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danke - danke MH für deinen rat, das mit dem schloss ist eine interessante anregung... |
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T30 ist vorgeschrieben - das stimmt, aber eine Luftschleuse wie im Beitrag von MH angeführt sicher nicht. |
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Schleuse - Bei mir steht in der Baubewilligung 2 x T30 Türen in Fluchtrichtung ins Haus aufgehend und der Raum dazwischen muß belüftbar sein. Hängt sicher auch vom bei der Bauverhandlung anwesenden Bausachverständigen ab. Drum mein ich ja, näheres steht in deiner Baubewilligung. |