Hallo,
die Schlüsselübergabe mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls hat letztes Jahr im Frühjahr stattgefunden. Die Behebung der Mängelliste bis auf Leistung und auch Erstellung der Schlussrechnung hat fast ein Jahr gedauert.
Die Baufirma will nun, dass wir wegen angeblichen "bürokratischen" Aufwands das Übergabeprotokoll jetzt 2022 nochmal unterschreiben. Der einzige Unterschied ist ein Absatz:
Übergabeprotokoll 2021:
......Etwaiger noch auszuführende Leistungen können bei Bedarf noch in der beiligenden Aufstellung angeführt werden. Die XY wird diese Themenkriese umgehend einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und unverzüglich dem Bauherrn die zu treffende Maßnahmen mitteilen. Die erforderlichen Maßnahmen werden in angemessenere Frist erledigt......
Übergabeprotokoll 2022:
Ein Mangel an bestehender XY ist noch durch den Auftragnehmer zu beheben. Ein Einbehalt Z von der Schlussrechnung gilt als vereinbar. Behebung des Mangels bis März 2022. Unsere Fragen: 1. Gibt es irgendwelche rechtlichen Aspekte bzw. Stolperfallen (geänderte AGBs etc?), wenn das Übergabeprotokoll nochmals unterzeichnet wird oder können wir das Übergabeprotokoll ohne Bedenken unterzeichnen? 2. Die umfassende Mängelliste ist mit 2021 unterzeichnet und das Übergabeprotokoll wäre dann mit 2022 unterzeichnet. Wäre die Mängelliste wegen dem Datumsunterschied rechtlich irgendwie anfechtbar, falls sich in Folgejahren ein schwerer Mangel auftun sollte.
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