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Baustopp seit 8 Monaten aufgrund eines Planungshaftpflichtschadens

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  •  THackl
19.1. - 20.1.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebe Häuslbauer und Experten!

Ich bin auf der Suche nach Erfahrungen eurerseits zur Abwicklung eines Planungshaftplichtschadens - Versicherung eines Objektstatikers bzw. Bauführers.

Eckpunkte zur leichteren Verständnis zum Schadenshergang:
- Bodengutachten vor Baubeginn vorhanden (schlecht tragfähiger Baugrund, jedoch aus geotechnischer Sicht und unter Berücksichtigung und Einhaltung der im Befund beschriebenen Ausführungskriterien (Vorlastschüttung, duktile Pfähle, Schneckenbohrpfähle), sowie einer daraufhin abgestimmten statischen Berechnung und Bemessung des Tragsystems wird der Baugrund als ausreichend standsicher, tragsicher und gebrauchstauglich attestiert).

- Rammsondierungen wurden unsererseits beauftragt.
- Zwei Angebote für die Tiefgründung mittels duktiler Pfähle wurden unsererseits vor den statischen Berechnungen eingeholt. 

- Beauftragung eines Objektstatikers über die Bauführung.
-->Das EFH, sowie angrenzende Winkelstützmauern (für eine Geländeanschüttung) wurde laut statischen Vorgaben mit 4,5m langen, unbwehrten Schneckenbohrpfählen, 70cm Bodenauswechslung und Vlieseinlage gegründet und danach der Rohbau errichtet. 

- Mit Ende der Rohbauarbeiten wurde die Geländeanschüttung (ca. 2,5m Höhe) unsererseits durchgeführt. Ohne weitere Bodenverbesserungs- und/oder Tiefgründungsmaßnahmen. 
- Danach wurde eine Schiefstellung des EFH (im Bereich der Geländeanschüttung) und an den Winkelstützmauern, sowie generell Setzungen im gesamten Bereich des EFH festgestellt. 

- Vor mittlerweile 8 Monaten (Anfang April 2021) wurde der Bau eingestellt (kurz vor dem Fenstereinbau).

- Der Schadenshergang im Allgemeinen wurde aus unserer Sicht vom Bausachverständigen nicht objektiv erhoben und beurteilt und es wurden uns (Bauherren) Dinge vorgeworfen, welche völlig an den Haaren herbeigezogen sind. Diese möchte ich hier aber nicht näher ausführen, da die Schadensursache im Gutachten grundsätzlich geklärt ist.
-->"Die Fa. XXX hat mit der Erstellung des setzungsempfindlichen Gründungskonzeptes, für das Objekt, den Schaden verursacht."

- Sanierungsvarianten wurden eingeholt - hier widersprechen sich aber die Professionisten mit dem Bausachverständigen über die notwendige Sanierungsform.
--> Professionisten geben mittlerweile an, dass die Ausführung der angebotenen Sanierungsform (Angebot Mai 2021) als zu riskant erscheint. 
Leider wurden sehr wichtige Unterlagen (Höhenmessungen nach der Geländeanschüttung, wo auch weitere Setzungen am EFH abzulesen sind) von den Auftraggebern (Objektstatiker und/oder Bausachverständige) nicht an diese Firma weitergeleitet. Wir haben im Dezember 2021 mit dieser Firma Kontakt hergestellt um Unklarheiten für uns zu beseitigen, sollte diese für die Sanierung beauftragt werden. Im Zuge der Gespräche/Schriftverkehr wurde beiderseits klar, dass diese Unterlagen nicht an die Firma weitergeleitet wurden (warum auch immer). 
Der Bausachverständige bewertet in einer Angebotsprüfung im Dezember 2021, die Bodenverbesserung mit anschließender Nivellierung mittels Kunstharz, aus technischer Sicht als die "zielführende" Variante, wie der Setzungsschaden am Objekt saniert werden soll.
-->Pattsituation für uns - wem ist mehr Vertrauen zu schenken - Professionisten oder Bausachverständigen?

- Es gibt auch schon zwei Sanierungsformen mittels Pfahlgürndung, welche sehr kostenintensiv ausfallen. 
- Der Bausachverständige selbst widerspricht sich in der Angebotsprüfung in der "technischen Beurteilung" zu den tragfähigen Bodenschichten, bzw. macht auch für Laie verständliche, falsche technische Beurteilungen, zu den tragfähigen Bodenschichten.
Es macht für uns den Anschein, dass die "billigste" und nicht die notwendige Sanierungsvariante vom Bausachverständigen als die "zielführende" Variante bewertet wird.
"Ein Schelm, wer Böses dabei denkt."
Es kommen einfach viel zu viele Punkte zusammen, dass wir (Bauherren/Laie) keinem mehr vertrauen können.

Die Abwicklung ist langwierig und sehr belastend, dass wir schlussendlich auch schon einen Rechtsanwalt für die Kommunikation mit der Versicherung und den Baufirmen beauftragt haben. 
Wir waren von Beginn an zu gutgläubig, da uns immer gesagt wurde, dass die Sache schnell und für alle Beteiligten zufriedenstellend abgehandelt wird.
Mittlerweile haben wir auch ein Privatgutachten beauftragt, weil wir endlich den Schaden, aber auch die notwendige Sanierungsform, objektiv beurteilt haben wollen. 

Meine Frage bezieht sich hier vorallem über die Vorgehensweise der Haftpflichtversicherung und des Bausachverständigen. 
Hat schon jemand eine ähnliche Situation durchgemacht?
Ist die Schadensabwicklung immer so langwierig?

Danke für eure Information!

 

  •  kasi
19.1.2022  (#1)
Das ist ja eine komplexe Materie. Hättest du vielleicht auch Pläne und/oder Fotos dazu um die Sachlage besser verstehen zu können?

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  •  THackl
20.1.2022  (#2)
@kasi
Ja das stimmt, es ist schon alles sehr umfangreich geworden. 
Mich ärgert es besonders, da wir trotz vorhandenen Bodengutachten in dieser Situation gelandet sind und die Schadensabwicklung extrem lange dauert. 

Pläne/Fotos/Unterlagen habe ich zu Genüge, jedoch will ich diese hier nicht öffentlich stellen. Mein Ziel ist es nicht Firmen/Ziviltechniker/Gutachter/Versicherungen schlecht zu reden/schreiben, sondern nur Erfahrungen zu sammeln, wie ich die Schadensabwicklung antreiben könnte. 

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