Meine Frage wäre, was rechtlich als Zubau gilt und was nicht. Wie viel muss ein neues Gebäude an das alte anschließen? Muss ein Durchgang ins alte bestehen?
Würde mir nämlich gerne die PV Anlage sparen (Geht das denn überhaupt, wenn man an ein bestehendes Gebäude mit 202qm nochmals 195qm dranbaut?)
Meine Idee war es daher, das bestehende Haus und den Zubau über einen Technikraum zu verbinden, der an der Rückseite des Carports entlangläuft.
Da auch bald ein wechsel der Ölheizung unumgänglich ist, würden wir gerne eine Heizung für beide Häuser in diesen Technikraum stellen.
Wäre das so laut Recht möglich? Was meint ihr?
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