Hallo Liebe Mitstreiter,
ich hoffe ich treffe mit meiner Frage auf spitzfindige OIB 2 Kenner / Experten..;)
Folgendes Problem haben wir bei unserer Halle, die wir in Niederösterreich in Holzkonstruktion mit Sandwichpaneelen (PIR) errichten werden:
1) Die Halle ist grob 400m2 groß und wird in 4 Teile unterteilt, welche
evtl. in Zukunft allesamt vermietet werden sollen.
2) Nun wurde mir zugetragen, dass es sich dann um 4 "Betriebe" handelt, die jeweils einen eigenen Brandabschnitt bilden.
3) Das bedeutet, dass wir die ZWischenwände in REI90 (lt OIB 2) ausführen müssen und zur angrenzenden Halle eine zumindest 1m Breite Vorkehrung gegen Brandübertragung treffen müssen (Also Brandschutzpaneele). Ich hätte ja gerne die ganze Halle als einen Brandabschnitt gesehen, aber anscheinend ist das mit der geplanten, späteren Vermietung nicht möglich.
Soweit so gut.
Nun kommen wir zum Dach: Angeblich müssen wir die Wände nun auch über Dach ziehen (Variante 1) oder uns für Dach-Brandschutzpaneele entscheiden (Variante 2).
Unabhängig von den Kosten der beiden Varianten, das muss ich mir mit den aktuellen Preisen ansehen: Ist das tatsächlich so? Führt kein Weg an Variante 1 oder 2 vorbei?
Oder haben wir die Vorschriften da nicht 100% korrekt interpretiert?
Ich sehe viele Hallen, aber die wenigsten (auch Einkaufszentren im Freien) haben solche Wände über die Dachhaut, oder ist mir das noch nie aufgefallen.
Sieht ja außerdem komplett bescheuert aus...
Ich will es einfach noch nicht ganz glauben..Daher mein Post zur Infoeinholung hier im Forum!
Zur Veranschaulichung 2 Skizzen als Anhang: