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Sorry ich kann dir nicht helfen. Aber ich finde diesen Förderdschungel Österreich zum kotzen. 100 Förderungen. Keiner weiß wo man überall ansuchen muss. Einfach nur krank unser System. Sorry, musste kurz sein. Jetzt gehts mir besser |
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ja, das is eigentlich ziemlich kurios. Bei EAG steht dabei, es wäre zusammen mit Klien zulässig. Bei Klien steht aber es geht nicht zusammen mit anderen Förderrungen wie Ömag, etc |
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EAG geht auch mit Landes und Gemeindeförderung! Steht irgendwo im Gesetz oder Verordnung.... War im ersten Entwurf noch anders! |
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hier das Gleiche in grün. Der eine will, der andere nicht. Burgenland Förderung schließt z.B andere Förderungen aus. Da bringts dann nichts wenn EAG grundsätzlich tolerant wäre |
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Ich habe eine Rückmeldung von einenm Energiereferenten des Landes SBG. Die Kombination EAG+Landesförderung ist zumindest in SBG zulässig. Ich vertraue mal auf diese Antwort, weil nach den Richtlinien würde es denk ich sehr wohl ausgeschlossen sein: (5) Eine Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen 1. für Anlagen, welche im Zuge des Neubaus eines Gebäudes errichtet werden. Als Neubau gilt ein Gebäude, dessen Fertigstellungsmeldung nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung, ist. Davon ausgenommen sind Photovoltaik-Großanlagen iSv Abs 1 Z 2. 2. für Anlagen, die aus anderen Mitteln des Landes oder des Bundes gefördert wurden oder für die eine Förderung beantragt wurde (Doppelförderung). Davon ausgenommen sind Förderungen von Gemeinden und des Klima- und Energiefonds sowie für PhotovoltaikGroßanlagen unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG. |
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