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Da geht's um die vorher/nachher Feststellung. Dein Nachbar könnte auf den Gedanken kommen, dass du ihn die Einfriedung, Garage, Nebengebäude etc. (grenznahe Bebauung bspw.) nachher sanieren musst, weil die Risse und Schäden jetzt "neu dazugekommen" sind. Bei uns hat der Erdbauer die Garagenwand des Nachbarn während dem Bau an mehreren Stellen beschädigt. Die Schadensbehebung ist dann über die Versicherung des Erdbauers gelaufen. In diesem Fall hats der Erdbauer gleich zugegeben. Im Vorfeld habe ich Fotos aller relevanten Bauteile im Grenzbereich gemacht. |
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Hallo Amateur, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Aber warum muss ICH den dann bezahlen? Wenn das Abbruchunternehmen oder die ausführende Baufirma einen Schaden verursacht, müssten die doch selbst haften? Anders gefragt, wenn ich entscheide den Ziviltechniker NICHT kommen zu lassen, was machen die Baufirmen dann im Falle einer Beanstandung eines Nachbarn? |
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Du hast die Baufirma beauftragt. Die Baufirma arbeitet in deinem Auftrag. Der Nachbar wird zuerst bei dir anklopfen. Wenn die irgendwelche Leitungen, die auch den Nachbarn versorgen, zerlegen bist du in erster Linie schuld. Du musst vorher informieren und Spartenauskünfte einholen. Du hast das Bodenrisiko. Du musst dich erkundigen, ob der Nachbar irgendwelche grenznahen Fundamente hat. Hier musst du aufpassen, wie tief man graben darf, um nicht seine Standsicherheit zu gefährenden. Das alles weiß die Abbruchfirma nicht. |
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Nun, das klingt nachvollziehbar Heißt also, ohne dieses Gutachten müsste ich entweder viel Geld haben und/oder einen guten Anwalt im Falle eines Streits. Vielen Dank für die Aufklärung! |
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Je nach baulicher Situation wird dir die Baubehörde die Beweissicherung auch vorschreiben. |
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