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Netzzutrittsgebühren DANK EAG

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  •  Thunderx1609
20.4. - 26.4.2022
11 Antworten | 9 Autoren 11
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Habe heute einen Brief von der NETZ OÖ erhalten.
Einmalige Zutrittsgebühr ist laut dem "Erneuerbaren Ausbau Gesetz" für alle PV-Besitzer zu bezahlen. Hat jedoch nichts mit der Leistung des Hausanschlusses zu tun.
Freut mich dass ich ein Teil der Förderung bin - nicht!


2022/20220420810943.jpg

  •  Fani
20.4.2022  (#1)
Der bereits bezahlte Netzzutritt des Hausanschlusses (=Bezugsanlage) muss in Abzug gebracht werden! 

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
20.4.2022  (#2)
Hast du eine Altanlage oder erst vor kurzem gebaut?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.4.2022  (#3)
Na das wollen wir dann sehen.
Habe 17,5 kW Netzzutritt 

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
20.4.2022  (#4)
10 euro/kWp abzüglich der bereits vorhandenen Netzleistung.
Ist im Eiwog Gesetz verankert.

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  •  Fani
20.4.2022  (#5)
Elwog §17 Abs 6

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
20.4.2022  (#6)
Jährlich? Oder wie darf man sich das vorstellen?

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  •  premo
20.4.2022  (#7)
1.2 Netzzutrittsentgelt
Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber jene Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung des Anschlusses an das Verteilernetz oder der Abänderung eines Anschlusses unmittelbar verbunden sind.
Gemäß den Festlegungen in § 54 ElWOG, Absatz (4) ist für den Anschluss von Erzeugungsanlagen ein gestaffeltes, pauschales Netzzutrittsentgelt zu bezahlen. Dieses beträgt für Ihre Erzeugungsanlage derzeit 10,00 €/kW und wird Ihnen nur für jene Leistung verrechnet, die größer als die abgegoltene Netzbereitstellungsleistung Ihrer Bezugsanlage ist .
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Festlegungen verrechnen wir Ihnen für Ihre Erzeugungsanlage ein pauschales Netzzutrittsentgelt von € 60,00 zuzüglich 20% Umsatzsteuer, somit einen Betrag von €72,00 inklusive Umsatzsteuer.
Eine entsprechende Rechnung werden wir Ihnen nach Vertragsabschluss zusenden. Wir ersuchen Sie, diese Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung zu begleichen. Nach Bezahlung dieser Rechnung kann die eingangs genannte Leistung in unser Verteilernetz eingespeist werden.

von Netz-Nö bekommen.
sollte eine einmalige Gebühr sein

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  •  hinterholzacht
  •   Bronze-Award
20.4.2022  (#8)
Gilt das nur für neue Anlagen oder auch solche die schon (länger) in Betrieb sind ?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
20.4.2022  (#9)
Ahs. Das ist aber sehr viel günstiger als ein entsprechendes "Bezugsentgelt" weil da ist man irgendwo bei 200€/kW gemessene Leistung oder darüber.

D.h. eventuell wird es toleriert dass ich 3kW Bezugsleistung habe und dafür den Basispreis zahle, gleichzeitig

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  •  Mustang
20.4.2022  (#10)
Und wie ich schon mehrmals sagte, in einigen Jahren sind gewisse Gebühren neugeboren worden und wir sparen uns mit unseren PV Anlagen rein gar nichts...

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  •  Thunderx1609
26.4.2022  (#11)
@hinterholzacht meine Anlage ist seit Anfang letzten Jahres in Betrieb. Also keine wirklich neue Anlage. Außerdem habe ich ja damals 180€ an Netz OÖ bezahlt für die Inbetriebnahme bzw. Freischaltung.
Aber so ist das leider, sobald genug Leute auf den PV Zug aufgesprungen sind, werden auch die Gebühren und Steuern steigen.

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