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Ab wo 15m für Baubewilligung? [B]

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  •  BauerinundBauer
  •  [B]
  •  [Burgenland]
25.5. - 26.5.2022
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Wir haben folgendes Problem: lt Bgld Baugesetz müssen alle Nachbarn, die bis 25 vom "Bau" entfernt sind, dem Plan zustimmen, also unterschreiben.
Unser Einreichplan beinhaltet auch Einfriedungen bzw Stützmauern, die ja eigentlich geringfügige Bauvorhaben, also nicht bewilligungspflichtig sind.
Unsere Planer hat die 15 m nicht vom Gebäude, sondern von den Einfriedungsmauern angenommen.
Grundsätzlich wärs egal, nur ist einer der Nachbarn vor 2 Wochen verstorben, wir wissen nicht, wer Erbe ist/wird bzw wann die Verlassenschaft abgewickelt wird...
Ist es möglich, die 15 m vom Gebäude zu rechnen? Dann bräuchten wir den nämlich nicht. Weil ja eben die Einfriedungen keiner Bewilligung bedürfen.

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.5.2022  (#1)
15m von der Fassade haben wir genommen,  und hat gepasst bei der Gemeinde. 
(Auch Burgenland natürlich)

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  •  BauerinundBauer
26.5.2022  (#2)
@­MalcolmX Habt ihr auch die Einfriedungen und allenfalls eine Stützmauer im Einreichplan?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
26.5.2022  (#3)
Nur angedeutet,  Stützmauern gab es schon. Bei den Einfriedungen steht im Bescheid nur dass sie gemäß Bauordnung gemacht werden müssen, das wars.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
26.5.2022  (#4)
Wenn die Einfriedungen gemauert oder betoniert werden, gelten die 15m ab der Einfriedung. Das wurde mir bei der Einreichung zumindest so erklärt.

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