Wir haben folgendes Problem: lt Bgld Baugesetz müssen alle Nachbarn, die bis 25 vom "Bau" entfernt sind, dem Plan zustimmen, also unterschreiben.
Unser Einreichplan beinhaltet auch Einfriedungen bzw Stützmauern, die ja eigentlich geringfügige Bauvorhaben, also nicht bewilligungspflichtig sind.
Unsere Planer hat die 15 m nicht vom Gebäude, sondern von den Einfriedungsmauern angenommen.
Grundsätzlich wärs egal, nur ist einer der Nachbarn vor 2 Wochen verstorben, wir wissen nicht, wer Erbe ist/wird bzw wann die Verlassenschaft abgewickelt wird...
Ist es möglich, die 15 m vom Gebäude zu rechnen? Dann bräuchten wir den nämlich nicht. Weil ja eben die Einfriedungen keiner Bewilligung bedürfen.
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