Wir sind in unser neues Eigenheim gezogen und haben festgestellt, dass der Lichtsauslass bei der Wand knapp über dem Türrahmen ist. Mit der Lampe ist es noch unschön sichtbar. In den anderen Räumen ist es schön mittig gesetzt. Somit will ich, dass der Elektriker den Mangel behebt, wobei er meint dass die Höhe nirgends definiert wird. Anbei das Bild vom Lichtauslass im WC (Mangel) und das vom Abstellraum (korrekt). Wisst ihr, ob es eine rechtliche Definition zu der Höhe des Lichtauslasses gibt?
Also normalerweise gibt es entweder im Elektrikplan Höhenangaben (war bei dir offensichtlich nicht der Fall) oder der Bauherr/Architekt/sonstwer geht mit dem Elektriker die Auslässe durch und die Positionen werden festgelegt und angezeichnet. (Dann sollten aber wenigstens Fotos gemacht werden, sonst sind eventuelle spätere Reklamationen schwierig!)
Hat in deinem Fall der Elektriker auch die Leuchten vorher gekannt und montiert? Wenn ja, ist das Pfusch, den er in Ordnung bringen muss! Wenn nein, und der Elektriker keine (beweisbaren!) Angaben zur Höhe gehabt hat, dann wird's schwierig! Ich kenne keine Normen über die Höhen von Lichtauslässen, es hätte ja auch sein können, dass du z.B. eine LED-Leiste direkt über dem Türrahmen möchtest!
Vieleicht kannst du ja mit "Hausverstand" und "unüblich" argumentieren. Ein mitdenkender Elektriker hätte dich aber auch fragen können, wie du es gerne hättest!