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Aufschließungsabgabe

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  •  udo35
18.6.2022
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo Leute,

ich wende mich mit einer Frage an euch. Wir habe vor ein Einfamilienhaus am Grundstück meiner Eltern zu errichten. Das Grundstück ist zirka 1400m² groß und grenzt an der Hinter- und an der Vorderseite an eine Straße. Das Elternhaus steht vorne und wir würden unser Haus an die andere Straßenseite bauen, mit eigener Zufahrt usw. Unser Plan ist, dass wir das Grundstück als eine Parzelle bestehen lassen und mit den Eltern einen Baurechtsvertrag oder Nutzwertgutachten machen. Das Elternhaus wurde 1986 erbaut. Damals konnte nachgewiesen werden, dass auf diesem Grundstück schon einmal ein Haus gestanden ist und somit wurde keine Aufschließung bezahlt!
Jetzt meine Frage: Müssen wir für die gesamten 1400m² die Aufschließungsabgabe nachbezahlen oder ist nur eine Ergänzungsabgabe fällig? Wir haben schon mehrere Leute befragt und leider unterschiedliche Antworten bekommen.

Vielen Dank.

LG Udo

  •  udo35
18.6.2022  (#1)
Noch zur Ergänzung. Das Grundstück befindet sich in Niederösterreich.
LG

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
18.6.2022  (#2)
Nach meinem Verständnis zahlt man die Aufschließungsgebühr für das Grundstück und nicht für das Haus. Also wenn auf dem Grundstück schon ein Haus steht sollte es wohl schon aufgeschlossen sein. Im Zweifel mal bei der Gemeinde nachfragen. 
Wir haben in NÖ schon zweimal gebaut und wurden in beiden Gemeinden immer sehr offen und gut informiert.
Wir mussten einmal eine Ergänzungsabgabe zahlen, weil nur für BK1 bereits bezahlt war und das Grundstück aber BK2 gewidmet war. 
Aber noch mal einmal bei der Gemeinde vorbeischauen klärt vieles.
Deine Frage wäre im Baurechtsteil besser aufgehoben, @Karl10 ist der Spezi vom Amt.

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  •  udo35
18.6.2022  (#3)
Vielen Dank. Ich werde auf jeden Fall bei der Gemeinde nachfragen, aber auch den Beitrag in den Baurechtsteil kopieren.
LG


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