|
|
||
Noch zur Ergänzung. Das Grundstück befindet sich in Niederösterreich. LG |
||
|
||
Nach meinem Verständnis zahlt man die Aufschließungsgebühr für das Grundstück und nicht für das Haus. Also wenn auf dem Grundstück schon ein Haus steht sollte es wohl schon aufgeschlossen sein. Im Zweifel mal bei der Gemeinde nachfragen. Wir haben in NÖ schon zweimal gebaut und wurden in beiden Gemeinden immer sehr offen und gut informiert. Wir mussten einmal eine Ergänzungsabgabe zahlen, weil nur für BK1 bereits bezahlt war und das Grundstück aber BK2 gewidmet war. Aber noch mal einmal bei der Gemeinde vorbeischauen klärt vieles. Deine Frage wäre im Baurechtsteil besser aufgehoben, @Karl10 ist der Spezi vom Amt. |
||
|
||
Vielen Dank. Ich werde auf jeden Fall bei der Gemeinde nachfragen, aber auch den Beitrag in den Baurechtsteil kopieren. LG |
||
|
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]