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Balkonkraftwerk = Sichtschutz?

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  •  stefano
  •   Bronze-Award
13.7. - 22.7.2022
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo Leute,

nachdem die Balkonkraftwerke gerade so "In" sind, habe ich auch eine Frage.
Wie bei einigen Wohnungsbesitzern/-mietern steht in meinem Wohnungseigentumsvertrag folgender Passus:

Punkt xy.) Gestaltung der Wohnungseigentumsobjekte / Balkon und Verschattung:
Die Verwendung von Bastmatten, Schilfmatten oä. als Sichtschutz an den Balkonen ist ausdrücklich untersagt. Andere Sichtschutz-Varianten sind bis zu 20 cm über Geländer-Höhe zulässig, sofern sich diese harmonisch zu den Gebäudefarben verhalten.

Zählen die Module als Sichtschutz und gibt es da eine rechtliche Definition? Sonst habe ich wohl Pech gehabt 🙃

LG
Stefan

  •  Solarbuddys
13.7.2022  (#1)
Die meisten WEG sind eigentlich so definiert (so kenne ich es wo wir tätig sind) 

Balkoninnenseite = Erlaubt weil (Miet bzw Eigentum) 
Balkonaussenseite = Allgemeinheit = meistens/immer verboten 

Ich selbst musst in 2 Wohnungen die SAT Rueckbauen weil diese uebern (nach Aussen) des Balkongelaenders  in die "Verbotszone" rutschte 

Ich glaub dass ist sehr individuell bzw die Juristenfreunde hier haetten mal endlich was nützliches zu tun 😂😂 um dass zu klaeren

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  •  Holzmade
14.7.2022  (#2)
...und sollte sich irgendein Nachbar der gegenüber wohnt von den Modulen geblendet fühlen hast Du das nächste Problem am Hals!
Ich wollte einen PV Zaun errichten und das Erste was ich von der Baubehörde zu hören hatte " Sie müssen dafür ein Blendgutachten bringen" In meinem Fall könnte ich niemanden blenden!

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  •  Solarbuddys
14.7.2022  (#3)
DAS kenn ich leider auch - auch wenn man 3x ums Eck schauen miesste damit man geblendet wird. 

Energiewende 2030 👎🏼 - geht so Nie.

Ich werd sehr oft von Fenstern geblendet wenn man so rumfaehrt/schaut. Waere dafuer Fensterlose Haeuser zu bauen ! Hilft ausserdem auch Energie zu sparen 😉


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  •  stefano
  •   Bronze-Award
14.7.2022  (#4)
Danke, habs mir leider schon gedacht. Wär eh eher eine Spielerrei gewesen. Wirtschaftlich ein Nullsummenspiel...

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  •  atma
  •   Gold-Award
14.7.2022  (#5)
immerhin auf den dächern gabs mal erleichterungen: 
https://wien.orf.at/stories/3164693/

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  •  Solarbuddys
14.7.2022  (#6)
Wien is anders :o)) 
In anderen BL schon Jahre so.

Wichtig wär mal die Vereinfachung auch bei WEG Gebäuden (da ist viel Dachfläche).
Bei den Wallboxen bei Mehrparteienhäusern habens endlich mal eine Vereinfachung gemacht dass es kein 100% Beschluss sein muss. Du hast sonst immer 1en der das nicht will.


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  •  stefano
  •   Bronze-Award
22.7.2022  (#7)
Da lustige ist, dass es Nachbaren gibt, die Schilffmatten als Sichtschutz verwenden. Solange sich keiner beschwert 🤗

Super ist auch dieses "Bastmatten, Schilfmatten oä.". Was alles unter "oder ähnliches" fällt? Eine Stoffbahn als Sichtschutz müsste dann wieder erlaubt sein. Verstehe es wer will...

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