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Kanalgesetz NÖ - Abgaben/Gebühren [NÖ]

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  •  Fragenmimi
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28.7.2022 0
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Hallo,

wir planen ein Einfamilienhaus inkl Garage sowie überdachter Terrasse (in der Abbildung mit 1 gekennzeichnet) und überdachten Gang zum Hauseingang (in der Abbildung mit 2 gekennzeichnet). 

Meine Frage:
Zählen die Dachflächen (auf Abbildung grün markiert) bei
- der einmaligen Kanaleinmündungsabgabe bzw
- der jährlichen Kanalbenützungsgebühr
zur bebauten Fläche? Bzw. macht es einen Unterschied, ob die beiden Überdachungen nachträglich extra angebracht werden oder als Verlängerung des Garagendaches ausgeführt werden?


2022/20220728835252.jpg

Zusatzinfo:
In unserer Gemeinde gibt es für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe einen extrigen Einheitswert für Schmutz- sowie Regenwasser.
Außerdem haben wir eine Verbindungstür vom Wohnhaus in die Garage, die Garage zählt somit zur bebauten Fläche. 

Meine Berechnungen bisher (ohne Terassen bzw Eingangsüberdachung):

KANALEINMÜNDUNGSABGABE 
- Schmutzwasser: (Außenmaße Haus + Außenmaße Garage / 2) x (2 Geschoße + 1) + 75 (umberbaute Fläche über 500m2) x Einheitswert Schmutzwasser + 10 % USt. 
Regenwasser: (Außenmaße Haus + Außenmaße Garage / 2) x (2 Geschoße + 1) + 75 (umberbaute Fläche über 500m2) x Einheitswert Regenwasser + 10 % USt. 

KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR 
((Außenmaße Haus x 2 Geschoße) + (Außenmaße Garage x 1 Geschoß)) x Einheitswert + 10 % USt. 



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