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Hierzu gilt die ÖNORM EN 1996-1-1 wo unter Anderem z.B. steht: Vertikale Schlitze, die nicht mehr als ein Drittel der Geschosshöhe über Deckenhöhe reichen, dürfen ohne weiteren Nachweis, bei Wanddicken größer 22,5 cm eine Tiefe bis zu 8 cm und eine Breite bis zu 12cm aufweisen. |
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Vielen Dank für die Antwort. Ich dummdödel hab mich verschrieben. Ich meinte eine horizontale 4er Dose :/ Laut ÖNORM EN 1996-1-1 würde dann maximale Schlitztiefe bei 300mm und <=1250mm Länge 25+10 sein. Dh es müssten Dosen mit maximaler Tiefe 35mm verbaut werden. Geht sich dort eine Steckdose plus weiterklemmung zur nächsten Steckdose aus? |
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So einfach ist das nicht, das hängt auch von der Position und den Abständen ab. Für die Standsicherheit sind wesentlich mehr Kriterien als nur die Steindruckfestigkeit zu berücksichtigen, daher sollten diese Regeln schon halbwegs eingehalten werden. Eine geringfügige Überschreitung bringt die Bude nicht gleich zum Einsturz, aber die nächsten 30 bis 50 Jahre will auch keiner Risse sanieren. Also: Lieber vertikale Schlitze herstellen. Unbedingt erforderliche horizotale Schlitze im unteren Bereich kurz halten. Am Besten die Leitungen im Fußboden, oder notfalls in Sockelleisten mit Tunnel verlegen. |
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Schlitze im engeren Sinn (zB für Kabel oder Leerrohre) wären eh kein Thema. Die existierenden Dosen sind eigentlich bereits gut platziert. Mir geht es vor allem darum an existierenden Dosen weitere Dosen hinzuzufügen, ideal halt horizontal daneben. Soweit ich das allerdings sehe braucht man bereits ab der zweiten horizontalen Dose den Nachweis eines Statikers. Vertikal sollte es laut Norm erlaubt sein. Gilt diese Norm für alle Ziegel/Stein/Block Arten? Ich habe einen LECA Hohlblock. Sobald ich dort in der ersten Hohlkammer bin müsste die Tragfähigkeit doch immens leiden. |
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Normalerweise sind 2 zusätzliche Dosen kein Problem, sofern sie nicht in einem schmalen Wandstück, einen Pfeiler oder an sonstigen gefährdeten Stellen ergänzt werden. Damit der Querschnitt nicht unnötig geschwächt wird, sollte ein Dosenbohrer verwendet werden. Muss kein Statiker sein, den Nachweis darf/kann auch ein Baumeister erbringen. Für 2 Dosen, außerhalb von kritischen Bereichen würde ich darauf verzichten. Ja, gilt für Mauerwerk. |
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