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Servus. Baust du ein Bad? WC? bzgl. Brandschutz: habe bei meinem Ausbau eine Revisionstür zumauern müssen. Und alles von Elektriker, Rauchfangkehrer und Installateur abnehmen lassen müssen. Also denke ich schon dass eine Einreichung notwendig ist. |
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Bevor es hier zu diversen Spekulationen kommt: Ein Dachgeschossausbau ist grundsätzlich bewilligungspflichtig gem. § 14 Zif. 3! Ob sich hier was verbessert (z.B. Brandschutz) oder ob eh alles gesetzeskonform gemacht wird, ist nicht das entscheidende Kriterium. Die Frage ist, ob die geplante bauliche Abänderung einen Einfluss auf div. Kriterien (wie z.B. Brandschutz, Statik, Belichtung ....) haben "könnte" - es geht also um die rein theoretische Möglichkeit einer Auswirkung, und zwar egal in welche Richtung. d.h. egal ob zum Positiven oder zum Negativen hin. Genau das prüft (und entscheidet) dann ja die Baubehörde im Bauverfahren (und nicht DU vorweg). |
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Raumwidmungen sind noch nicht klar... Danke für eure Antworten, danke Karl10, genau das wollte ich wissen. |
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