Guten Morgen!
Bitte um Hilfestellung zu untenstehendem Sachverhalt. ( leider weiß nicht wohin ich das posten soll, dass es passt)
Lt. Kaufvertrag hatte ich Zeit, die Wohnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. bis auf den kredit, war auch alles fristgerecht am treuhandkonto.
der kaufvertrag wurde an die kreditgebende bank übergeben, kreditvertrag und pfandurkunde rechtzeitig gemacht und das abrufschreibsel von der kreditgebenden bank an den rechtsanwalt übermittel.der rechtsanwalt ging 2 wochen auf urlaub u d hat so it den aushaftenden betragnicht abgerufen. ( Gmbh) der Kaufvertrag ausstellende Rechtsanwalt.
der RA wurde uns vom Makler aufs Auge gedrückt - sonst hätten wir das Kaufanbot nicht abgeben können.
laut Auskunft des Rechtsanwaltes dauert die Grundbuchseintragung jetzt 3-4 wochen ( der ärger über die anschuldigung nicht bezahlt zu haben, sowohl vom anwalt aus auch vom makler tut sein übriges.)
mittlerweile ist der kredit abgerufen.
lt kontoauszug treuhandkonto wurde am montag, rest bausparkasse des verkäufers, als auch die maklergebühr des verkäufers, von unserem anderkonto abgebucht, ohne von uns genehmigt zu werden und ohne im grundbich zu stehen ( kreditbetrag war am anderkonto noch nicht gebucht, da erst am dienstag abgerufen)
Meine Frage und auch Sorge: ist das rechtens? wie kann verhindert werden dass weiteres geld abgebucht wird, ohne dass wir eigentümer der wohnung sind? Welche Möglichkeiten haben wir
um Schaden abzuwenden.
Sg
Ibker
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