Hallo!
Ich plane eine neue Anlage von 20
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Ich möchte diese ehest umsetzen.
Kann ich gleichzeitig einen Antrag für Kat. A stellen (limitiert natürlich für 10
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) und einen Antrag für Kat. B mit 20
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]? Wenn einer von den Anträgen nichts wird, habe ich noch immer den anderen Antrag. Sollten beide genehmigt werden, kann ich den nehmen, wo gesamt der höhere Betrag rauskommt (ws. Kat B). Außerdem könnte ich dann, sobald ich eingereicht habe, eigentlich mit dem Bau starten.
Spricht gegen die Benatragung von Kat. A und B etwas?
Kat A könnt ich noch bis 20.9. einreichen. Kat B noch bis 4.10.
DAnke!
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