Hallo!
Ist die O¨VE/O¨NORM E 8015-2 "Elektrische Anlagen in Wohngeba¨uden Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung" verbindlich ohne dass man im Vertrag explizit was ausgemacht hat bzw. dass in der Bau- und Austattungsbeschreibung was darüber steht? Weiß das wer? Hab im Netz unterschiedliches gelesen. In einem Gesetz ist es nirgends explizit erwähnt, bei OGH Urteilen aber angeblich schon.
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