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Hallo und willkommen Wie es rechtlich aussieht, können dir Andere besser beantworten. Bei unserem Haus jedenfalls gabs nachträglich auch noch eine Änderung am Flachdach (hier hat die Baufirma die Strangentlüftung falsch gesetzt) - hier haben wir aufgrund dieser nachträglichen Ausbesserung nur fürs Dach die Gewährleistung auf 10 Jahre erhöhen lassen. Unser GU willigte ein und wir vereinbarten es schriftlich durch unseren Anwalt. Dokumentiert jedenfalls alles genau (schriftlich und Fotos machen!), denn auf versteckte Mängel gelten 30 Jahre Gewährleistung. Zudem würde ich diese "Sanierung" im Übernahmeprotokoll bzw. bei der Rohbauübernahme schriftlich festhalten. Wer schreibt - der bleibt. Alles Gute weiterhin LG 1 |
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