Guten Morgen liebes Forum,
ich habe mehrere Fragen zur folgenden geplanten Baumaßnahmen in Niederösterreich:
A. Errichtung eines Carports sowie einer Stützmauer im seitlichen Bauwich sowie
B. Pflanzung einer Hecke sowie Gartentor im vorderen Bauwich
Zu A:
1. Muss der Boden tatsächlich wie in Garagen dicht ausgeführt werden? In den Richtlinien der Gemeinde (wird auf Anfrage schriftlich ausgehändigt) steht dass das so auszuführen ist lt. § 43 (1) 3, NÖ Bauordnung 2014. Macht es einen Unterschied bezügl. Boden, das Carport zur Abstellung von Anhängern zu deklarieren (was der tatsächlichen Nutzung entspricht)?
2. Ab wann ist eine Mauer am Grundstück eine Stützmauer bzw. anzeigepflichtig? Die Mauer gleicht ca. 40cm Höhenunterschied am Grundstück aus und führt teilweise durch dein seitlichen Bauwich, ist jedoch nicht entlang einer Grundgrenze sondern dient als Abgrenzung zwischen einem Privatweg und dem Carport und stößt stirnseitig an eine Grundgrenze.
Zu B:
1. Sehe ich das richtig, dass lt. $15 NÖ Bauordnung eine Hecke im vorderen Bauwich anzeigepflichtig ist? Betrifft das auch ein Gartentor in diesem Bereich?
2. Kann die Gemeinde ein anzeigepflichtiges Vorhaben unterbinden, wenn ja aus welchem Grund?
Zwei weitere Fragen: es ist scheinbar eine Flächenwidmungsänderung aufgrund eines Radwegs geplant, von der wir auch schon benachrichtigt wurden. Ist es vor der Rechtswirksamkeit dieser Änderung (die mich im vorderen Bauwich betreffen würde) möglich, die jeweiligen Bauansuchen bzw. Anzeigen zu stellen, ohne dass diese zur dann eventuell notwendigen Abtretung führen würden?
Kann eine Baufluchtlinie im Bebauungsplan durch eine Änderung in einem Bereich gesetzt werden, in dem schon ein (bewilligtes) Gebäude steht? Was hat dies zur Folge?
(ich schreibe im Konjunktiv, da diese Widmungsänderung offenbar noch in Diskussion ist und noch nicht durchgeführt wurde)
Vielen Dank für euren Input!