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hi - hab bei mir angefragt da meine terasse um 1 meter breiter und 3 meter länger wird als im einreichplan und da wurde mir gesagt, dass dies nicht genehmigungspflichtig ist da es sich nur um ein fundament handelt. anders wäre es mit der überdachung. weiß nicht ob man diese vorgehensweise für eine ganze terasse anwenden kann |