Habe jetzt folgendes Problem:
PV ist seit September in Betrieb. Speicher bis zum Ablauf der 6-Monatsfrist nicht lieferbar, daher Ansuchen um Verlängerung für den Speicher. Bei der ÖMAG angefragt, ob das eh kein Problem ist, wenn ich jetzt die Endabrechnung für die PV mache und für den Speicher erst einige Monate später.
Dazu bekam ich jetzt folgende Antwort:
Erst nach Erfassen beider Endabrechnungen, PV und Speicher, kann die Endabrechnung erfasst werden. Davor kann auch keine Förderung ausbezahlt werden. Kann mir das wer erklären, was die da meinen ??? Erfassung der Endabrechnung nach Erfassung der Endabrechnung???
Danke für Eure Übersetzungshilfe
😉
Gesamten Text anzeigen