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10 % - sind es meines Wissens nach, die ohne "Vorwarnung" überzogen werden dürfen, soferne vertragl. keine Fixpreisklausel vereinbart wurde. ¶ Gruss Gerhard |
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15% - laut Gesetz dürfen bei einem unverbindlichen Angebot die Kosten um 15 % höher sein....außer du hast während der Bauphase Änderungen gehabt!!! Bei Änderungen darf der Baumeister die Kosten extra verrechnen! --> wenn er die Warnpflicht (mündlich oder schriftlich) eingehalten hat!!! ZB. könnte er gesagt haben, dass sich der Preis bei dieser Änderung ändern wird oder du hast etwas unterschrieben!! |
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Angebot - Wenn Einheitspreise vereinbart werden und im Vertag festgelegt werden, dann dürfen diese gar nicht überschritten werden. Wenn man zu bequem ist um eine Ausschreibung zu machen und den Baumeister LV und Vertrag dichten lässt, dann ist eine wenigstens 10 Prozentige Deppensteuer branchenüblich. |
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