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Ich würde interpretieren, dass alles bis zum elektrischen Anschluss erlaubt ist... Vielleicht hilft dir auch dieses Dokument weiter? https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Gewerbeberechtigung-Errichtung-PV.pdf Da steht z.B. "Die Befestigung der Paneele an den Paneelhalterungen (Einhängen, Einklipsen und Anschrauben von Photovoltaikpaneelen) ist als einfache Tätigkeit keinem reglementierten Gewerbe vorbehalten. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass auch die Laienbedienbarkeit bei den Verbindungsleitungen gegeben ist – also die Verbindungsleitungen steckerfertig ausgeführt sind." Die meisten PV-Panele haben ja schon fertig konfektionierte Steckerverbindungen dabei... Also kein Hexenwerk... |
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Der Dachdecker darf die UK am Dach mitsamt den Modulen montieren und auch die Module mit ggfs. Optimierern zusammenstecken solange es sich um laienbedienbare Steckverbindungen handelt. Sprich Strings verlängern (Crimpen) und Stringleitungen verlegen ist schon Elektrikersache, auch Module an der Fassade befestigen darf der Dachdecker streng genommen nicht. Planen darf der Dachdecker auch nicht. https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Gewerbeberechtigung-Errichtung-PV.pdf kennst du sicher. |
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Gewerberechtlich darf der Dechdecker auf Grund gewerberechtlicher Nebenrechte wesentlich mehr. zB § 32 Abs 1 Z 1 GewO "alle Vorarbeiten und Vollendungsarbeiten auf dem Gebiet anderer Gewerbe vorzunehmen, die dazu dienen, die Produkte, die sie erzeugen oder vertreiben, sowie Dienstleistungen, die sie erbringen, absatzfähig zu machen" § 32 Abs 1a: wirtschaftlich sinnvoll ergänzende Leistungen anderer reglementierter Gewerbe "bis zu 15 vH der gesamten Leistung" Ein Problem wird es aber jedenfalls mit dem Netzbetreiber geben. Die verlangen regelmäßig (ohne gesetzliche Grundlage) einen Elektriker. |
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Die Ausübung von Nebenrechten ist aus verschiedeben Gründen heikel, insbesondere weil die typischen Haftpflichtversicherungen das nicht abdecken und weitere Bedingungen gelten, den Paragrafen muss man ganz lesen. Als Dachdecker darfst aber die Paneele ohnehin im Hauptrecht montieren und brauchst dieses komische freie Gewerbe gar nicht. Im Zweifel frag einfach deine Innung in der WKO, die können dir das auch schriftlich geben. Die Netzbetreiber verlangen für den Zugang ins Meldewesen mit der Fertigstellungsmeldung aber ein Elektrikergewerbe, was auch korrekt ist, weil den E-Befund der Elektriker machen muss. |
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Hallo TiM, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Das sehe ich auch so, inbesondere nach (2) muss auch für die Ausübung der Rechte nach (1) und (1a) dann eine Fachkraft hinzugezogen werden. Im konkreten Fall wäre das z.B. ein Elektriker der Dachdeckerfirma der die Kabel crimpt. Und das ist der Punkt, als Dachdeckerfirma die PV-Anlagen anbieten will braucht man sowieso zumindest am Anfang (Planung) und am Ende (Prüfung und Abnahme) einen Elektriker zur Kooperation. Oder man beschränkt sich darauf aus Sub vom Elektriker die UK und die Module zu montieren und unter dessen Anleitung das eine oder andere Stringkabel zu ziehen. Es verlangen übrigens nicht alle Netzbetreiber ein Elektrikergewerbe, Befähigungsnachweis reicht bei einigen. |
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Darf man mit dem Montage von Solar- und Photovoltaikmodulen ohne anschlussarbeiten Gewerbeschein einen Speicher an eine bestehende PV Anlage anschließen, wenn die Solarkabel bereits vorkonfektioniert sind? Ist doch eigentlich Plug and Play bis auf die Erdung.. |
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