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Haushaltsversicherung - Neuwertentschädigung

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  •  Hausler
14.1. - 4.2.2023 1
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Hallo zusammen,

wir haben bei unserer Haushaltsversicherung eine Neuwertentschädigung vereinbart.

Wir haben einen Schaden bei einem Küchengerät (Glasbruch) welches wir beim Versicherer gemeldet hatten.
Erstinformation war ein Angebot einzuholen von einem Gleichwertigen Ersatzgerät. Dieses Angebot haben wir eingereicht es erfolgte nach Prüfung durch die Schadensstelle eine Ablehnung mit dem Hinweis dass eine Reparatur möglich ist und der Versicherer hierzu sogar ein Angebot erhalten hat.

Ist bei einer Versicherung mit Neuwertentschädigung auch eine Reparatur mit inbegriffen?

Primär geht es uns daraum dass das Gerät wieder ordnungsgemäß funktioniert und eine Reparatur ist auch in Ordnung - nur hätte ich zum "Neuwert" bis dato anders verstanden.
Ebenso fühlen wir uns in ein schlechtes Licht gerückt von unserer Versicherung...aber das ist ein anderes Thema...

Danke für eure Feedback

  •  herbiw
  •   Bronze-Award
4.2.2023  (#1)

zitat..
Hausler schrieb: Ist bei einer Versicherung mit Neuwertentschädigung auch eine Reparatur mit inbegriffen?

Das steht genau an einem Ort: deinem Versicherungsvertrag. Wenn du nachschaust weißt du es.

Bei Hausrat, und darum geht es hier, ist es oft so, dass die "Wiederbeschaffung wenn keine Reparatur (wirtschaftlich) möglich" versichert ist. Das ist genau, was du beschreibst, du hast wieder ein Gerät das funktioniert und darum geht es.
Neuwert bringt dir z.b. nix wenn die Dinger inzwischen das doppelte von damals kosten.


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