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EAG 2023 / Fördercalls

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  •  david1989
27.1.2023
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo zusammen,

ich bin derzeit auch am Planen meiner Anlage dabei hierauf gestoßen (hoffe das war nicht schon in einem anderen Thread Thema)

https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/EAG.html

Die neuen Fördercalls sind darin enthalten und auch folgender Passus:
"Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des KSchG, BGBl. Nr. 140/1979,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 109/2022, können Anträge auf Förderung durch
Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten, jedoch spätestens vor
Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden.
Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 30. November 2022 liegen"

Somit kann man den Elektrounternehmen eigentlich gleich den Auftrag erteilen... ich finds gut 😀

  •  uzi10
  •   Gold-Award
27.1.2023  (#1)
Darf auch schon eine Zahlung gemacht werden? Teilrechnung?

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  •  gsilly
  •   Gold-Award
27.1.2023  (#2)
@­energiesparhaus

ich denke dieser faden könnte mit dem bereits vorhandenen zusammengelegt werden. die übersicht ist tlw. eh schon echt mühsam. danke

https://www.energiesparhaus.at/forum-pv-anlagen-foerderung-2023/70294


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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
27.1.2023  (#3)
Da es das Thema schon gibt bitte im verlinkten Thread weiterschreiben. 

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