Hallo zusammen,
hätte eine kurze Frage bezüglich einer Aufstockung.
BVH ist in Tirol:
Das Haus wurde 2016 als EFH genehmigt, nun wäre geplant, in naher Zukunft einen Stock drauf zu setzen (Höhen- und Abstandstechnisch kein Problem).
Da dieser Stock dann als eigene Wohneinheit bzw. Ferienwohnung dienen soll und nur von aussen erreichbar ist muss ich dann das Gebäude als MFH bzw. EFH mit Ferienwohnung genehmigen lassen oder geht das so?
Danke schon mal
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