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Das nennt man so, wenn du ein Grundstück unterteilst und die neuen (Teil)Grundstücke weiterhin in deinem Eigetum bestehen bleiben. Also wenn die Eigentumsverhältnisse vor und nach der Teilung ident sind und es im Zuge der Teilung zu keinen Abschreibungen von Teilflächen zu einem neuen/anderen Eigentümer kommt. Siehe auch 4 Threads weiter unten den Thread mit dem Titel "Grundbuch" von kouku. |
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Karl10 Vielen Dank für den Tipp. Ich habe den Thread "Grundbuch" jetzt einmal durchgelesen. Ich werde mich jetzt persönlich beim Grundbuchamt ganz genau darüber informieren und bin gespannt was die mir dann sagen werden ..... |
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Was is eigentlich deine konkrete Frage/Problem? Du wolltest ja nur wissen, was Teilung im Eigenbesitz bedeutet. Und sonst? |
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Grundbuchamt gibt es übrigens nicht - das Grundbuch ist in den Bezirksgerichten beheimatet. Bzgl. Teilungen von Grundstücken wirst du im zuständigen Vermessungsamt beraten. |
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Karl 10 Es gibt kein Problem. Ich überlege gerade nur wie ich mein eigenes Grundstück teilen lassen kann (kein Verkauf) und wie ich das am Besten angehen könnte usw. Eine Freundin hat mir nämlich gesagt, dass es ja auch so etwas wie eine "Grundstücksteilung im Eigenbesitz" geben soll, von dem ich nichts gewusst habe. Chriss Danke für deine Hinweise... Ich weiß natürlich dass es kein "Grundbuchamt" in dem Sinne gibt und dass ich auf das Bezirksgericht zum "Grundbuch" gehen muss. Habe mich nur nur etwas ungenau ausgedrückt. |
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