NÖ, nicht gekuppelte Bauweise.
Die Nachbarin hat die genehmigten Baupläne insoweit überschritten, als nun (im Gegensatz zum bewilligten Einreichplan) das Haupthaus in Relation zur Gebäudehöhe/Fläche (lt. einem befugten Vermesser) um 20 cm zu nah an unserer Grundgrenze steht.
Was kann ich tun?
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