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NÖ Überflutung durch Regenwasser von anderen Gärten

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  •  Anton123
26.7. - 27.7.2023 1
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Werte Forumsgemeinde!

Wir haben eine Doppelhaushälfte in Niederösterreich von einem Bauträger gekauft und vor einem Jahr bezogen. Die Anlage besteht aus mehreren Doppelhäusern und die Gärten sind durch einen Maschendrahtzaun (ohne Betonsockel) getrennt. Das Wasser kann also ungehindert zwischen den Gärten durchfließen. Die Anlage fällt auch ab und wir haben einen der unteren Gärten in der Anlage. 
Beim einem stärkeren Regenfall (nur stark und kein unübliches Ereignis) stand auf einmal unser Garten für mehrere Stunden ca. 10cm auf der halben Fläche unter Wasser. Wir haben ein Ingenieurbüro zur Begutachtung beauftragt und als Hauptproblem wurde identifiziert, dass sich das Wasser der höher gelegenen Gärten in unserem Garten sammelt.
Im Rahmen der Beurteilung durch das Ingenieurbüro wurden auch die Einreichunterlagen bei der Gemeinde ausgehoben und dort steht in der Baubeschreibung, dass der Zaun mit Betonsockel errichtet wird (im Plan ist aber nichts eigezeichnet). Es ist auch ein Versickerungskonzept für die gesamte Anlage vorhanden wo aber nur die Parkplätze und die Sickerschächte für das Dachwasser bemessen sind. Die Gärten werden nicht extra behandelt und es wurde bei der Bemessung der Versickerung offenbar davon ausgegangen, dass das in den Gärten anfallende Regenwasser in den Grünflächen versickert. Das wäre lt. dem von uns beauftragten Ingenieurbüro auch so üblich. Allerdings müssten in unserem Fall die Gärten dafür mit den eigentlich geplanten Betonsockeln getrennt sein damit der Grundsatz "Versickerung auf Eigengrund eingehalten wird". Nachdem die Sockel nicht errichtet wurden ist das momentan nicht der Fall. 
Für uns wäre also klar, dass der Bauträger hier die Betonsockel errichten muss. Der Bauträger möchte aber nur Sickerrohre im Garten verbauen um so die Versickerung zu verbessern. Er ignoriert auch, dass das Wasser anderer Gärten zu uns läuft und konzentriert sich in der Antwort nur auf die schlechte Versickerung des Regenwassers und führt an, dass es zur Versickerung selbst kaum Normen gibt.  Wir möchten keine Rohre im Garten, da das eine Nutzungseinschränkung des Gartens darstellt und wir nicht für die Versickerung des Regenwassers der anderen Gärten zuständig sein möchten. 
Wie sehen die Experten das hier in Forum? Ist das rechtlich eindeutig? Insbesondere wegen der erwähnten Betonsockel in der Baubeschreibung und wegen dem Grundsatz "Versickerung auf Eigengrund"?
Danke für die Rückmeldungen im Voraus und Grüße
Anton

  •  mycastle
  •   Gold-Award
27.7.2023  (#1)
Also rein rechtlich wirst du nicht im Eigenheim wohnen, sondern in einer WEG Anlage.
Daher besteht DEIN Anspruch gegenüber der WEG, damit tragen alle die Kosten!

Und wenn bei der Einreichung geschlampt wurde, dann Haftung im Rahmen der Gewährleistung. Da wird der Bauträger wohl haften müssen.  Also nicht zögern.

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