Hallo,unser kellerbauer hat gesagt, dass er zuwenig schalung für den dichtbetonkeller hat. jetzt wird er einen teil machen und ca 5m bleiben noch über. er hat gesagt, er legt ein fugenband und nachdem der erste teil getrocknet ist wird er den 2. teil machen. ist das so ok? bleibt dann nicht ein spalt?
?? - ich weiss auch nicht, ich bin schon sehr verzweifelt. dauernd ist irgendwas und wir erfahren das immer 1 tag vorher. die frage ist jetzt ob das so ok ist - ich habe nämlich kein vertrauen mehr zu denen.
Gutachter - Ich würde mal schnellstmöglich einen ëxternen Gutachter, eventuell sogar jemanden aus dem Bekanntenkreis der sich in dem Bau auskennt um Rat bitten. Besser jetzt den Bau etwas verzögern, wie später mit dem Mist dazustehen
verantwortung - ja, aber ist es nicht so, dass ich, wenn ich einen dichtbetonkeller bestelle diesen auch bekommen muss? was passiert wenn der mangelhaft ist? ist dann ja deren problem oder? müssens halt auf eigene kosten ausbessern.
Dichtbetonkeller - Es ist nicht unüblich und soweit ich weiß auch nicht gegen gültige Normen Dichtbetonkeller auf mehrere Etappen zu schalen, nur muss entsprechend ausgeführt werden (Fugenband,...). Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen Wände eine gewisse Länge ohne (elastische) Trennfuge gar nicht überschreiten (wegen Schwundrissen). Ich bin aber auf dem Gebiet kein Experte, vielleicht findet sich noch einer ein der dies bestätigen könnte....
@gabi - Betreffend Mangel: Natürlich haftet dir der Auftragnehmer bei Mängeln, aber bis zur Behebung sind sie natürlich dein Problem und falls der Unternehmer in Konkurs geht, oder es auf einen Rechtstreit ankommen lässt, bist du die Dumme. Deshalb würde ich nicht fahrlässig einen Mangel in Kauf nehmen.
@gabi - Ein Baumeister (bzw. wer auch immer mit Kellerbauer gemeint ist) der für 5 Meter zuwenig Schalung hat, würde mich sehr skeptisch machen!!! Wenn es "privat" gemacht wird oder wie ck anführt, die Frima in Konkurs geht (wenn er sich nichteinmal mehr ca. 30 m2 Schaltafeln leisten kann, nützt Dir die ganze Gewährleistung nichts. Ist auch sonst ein Problem, wenn der Keller undicht ist, wie ich jetzt bei einem Kollegen sehe der den Keller ausrümenmuß und Schimmel hat - trotz Gewährleistung.
"Dichtbeton" - Senkrechte Fugen mit Fugenband sind ok und bei langen Wänden sogar notwendig. Das mit zuwenig Schalung kann nur ein Schmäh sein, weil er die günstig mieten könnte. Wenn der Keller allerdings im Wasser stehen soll, dann ist es notwendig, dass die Wände korrekt bewehrt sind (Rissbreitenbeschränkung) und die Anschlüsse zur Bodenplatte korrekt ausgeführt sind. Dazu braucht man einen Bewehrungsplan und einen Statiker, der daneben steht. Sonst wird das nichts.
ich würde - mir einen Kellerbauer meines Vertrauens suchen! Was nützen mir Fotot und Gewährleistung, wenn ich dann den Dreck, Schimmel, Wasser im Keller mit mehrmaligem Ausräumen, Ärger und u.U. ein langwieriges Verfahren habe, das ich dann vielleicht gewinne und trotzdem durch die Finger schaue, wenn bei der Firma, die sich keine 30 m2 Schlatafeln mehr leisten kann, weder das Verfahren (zahle dann ich) noch den Schadenersatz leisten kann ???????
gabi - Vielen dank für die Antworten. Wir haben uns jetzt genau erkundigt, wie und warum das gemacht wird. Erstens: der 2. Teil wird mit Fugenband abgedichtet. Zweitens: Angeblich verwendet der Kellerbauer eine "Standard" Schalung udn weil wir ziemlich viele Ecken haben ist es so vorteilhafter. Ich hoffe das ist so OK - Fotos haben wr auf jeden Fall gemacht.
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