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Der Anschluss darf im Winkel bis zu maximal 90° erfolgen. Jedoch müssen die Rohranschlüsse aufgedreht und im Winkel von 45° in Fließrichtung einmünden. |
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Hallo! Danke...In welcher der Normen steht das? LG FRECH |
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Steht in der ON B 2501 |
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Der Techniker vom Abwasserverband meinte er darf bei einem Feinsteinzeugkanal (von der Vogelperspektive betrachtet) auch im rechtem Winkel anschließen. Er meint, dass steht in der Norm. Würd gern wissen in welcher. Wenn man "Neubau", dann in 45 Grad. Der Anschluss wurde vor 5 Jahre gemacht. Dh es wäre ja dann ein Neubau oder? |
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Die ON B 2501 gilt in Gebäuden und außerhalb auf Eigengrund. Die Herstellung der Anschlussleitung (vom Strassenkanal bis zur Grundstücksgrenze) wird i.d.R. vom Kanalbetreiber (= meist die Gemeinde) gesondert beauftragt. Ob dafür eine Norm verpflichtend einzuhalten ist, weiß ich nicht. |
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Die B2501 gilt im nicht-öffentlichen Bereich, würden die Kanalbetreiber die selben Normen einhalten hätte Österreich Hunderttausende Pumpwerke mehr, siehe Mindestgefälle... dafür muss der Kanalerhalter auch regelmäßig Videobefahrungen im System machen, um die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Muss der Private nicht, wegen strengeren Regulierungen und daraus resultierender geringerer Fehleranfälligkeit 😉 Ja, eine Einmündung im Scheitel darf im öffentlichen Netz auch rechtwinkelig erfolgen, hydraulisch ist's nicht die erste Wahl, aber zulässig |
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Interessante Infos. Der Abwasserverband hat den Teil von meinem Schacht zum Straßenkanal erstellt. Das wäre dann außerhalb des Eigengrunds. Das Problem ist genau die Einmüdungsstelle. Die Funktionsfähigkeit ist nicht gegeben. Eine Befahrung des Straßenkanals zeigte, dass sich das dort vom Boden des Kanals aufbaut und zurückstaut. Meine Punkte, die ich gern eine durch eine Norm belegen möchte ist. Maximalgefälle überschritten und 90 Grad Einmündung (horizontal betrachtet) und über 45 Grad vertikal betrachtet. Ich würde gerne wissen auf welcher Seite der Norm das steht. Denn grundsätzlich ist der, der sich nicht an eine vorhandene Norm hält in der Beweispflicht zu erklären warum seine Lösung zumindest nicht schlechter ist. Klar ist jedoch, dass wenn das Trägermaterial Wasser unter dem zu tragenden Material wegfließt es sicher nicht gut ist. Und weiters ist ein flacherer Winkel sicher besser als 90 Grad. Ich denke ich kaufe mir die Norm. Oder ist die 1610 besser geeigenet? |
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Meines Wissens nach ist der Anschluss an den Straßenkanal bis zu einem Winkel von 90° zur Fließrichtung zumindest dann erlaubt, wenn die Einmündung (aufgedreht) in die obere Hälfte des Kanalrohrs gesetzt wird. Aber die Norm dazu habe ich nicht. Dann ist es vollkommen egal nach welcher Grundlage die Ausführung erfolgte. Wenn's nicht funktioniert ist das ein Mangel der jedenfalls zu beheben ist. |
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Danke für deine Antwort! Ich hoffe sie machen jetzt mal nach Jahren etwas außer nur zu reden und einen Grund zu suchen warum wir die Ursache sind. |
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