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Da ihr beide als Eigentümer eingetragen seid, möchte das Finanzamt nur einen Ansprechpartner für das Grundstück haben |
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Also müssen wir eigentlich nichts machen und das passt so? |
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Nein, brauchst nichts mehr machen, außer ihr wollt dass der andere der Vertreter ist. Dann müsst ihr das Bekanntgeben |
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