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·gelöst· Balkonkraftwerk in Genossenschafts-ETW: Genehmigung v. Nachbarn?

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
15.9. - 17.9.2023
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo, 
vielleicht hat jemand hier schon recherchiert zu dem Thema:

Es geht um eine Eigentumswohnung einer Genossenschaft (klassische Miet-Kauf-Whg) in Graz. Muss ein Balkonkraftwerk hier von allen Nachbarn, die ebenfalls ihre Wohnung gekauft haben, genehmigt werden? Bisher war das bei allen äußerlich sichtbaren Änderungen wie Rollos, etc. nötig. 

Die Genossenschaft erreiche leider nicht mehr, würde das aber gerne schnell in Erfahrung bringen. Wird wohl gesetzlich geregelt sein!?

Danke! 

  •  Pete
  •   Bronze-Award
15.9.2023  (#1)
Bei Eigentümergemeinschaften hat sich bezüglich PV-Anlagen im letzten Jahr (oder war es schon im vorletzten Jahr...) folgende Erleichterung gegeben - ich spreche für die Steiermark: Man muss nicht mehr mit der Liste jeden aus der Eigentümergemeinschaft unterschreiben lassen, wie früher immer, sondern die "Nachbarn" nur INFORMIEREN, dass du so etwas machst. Das reicht. Also im Prinzip kleiner Zettel mit Projekt-Info (+Bild) als Postwurfsendung jedem Nachbarn in den Postkasten werfen und fertig. Bei der Energie-Steiermark via Email das Balkonkraftwerk melden und dann kannst du es schon "anstecken".

Leider nicht bei Wohnungen... siehe meine Ergänzung unten:

Edit: WEG-Novelle 2022, "wonach bei einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekt die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer unterstellt wird, wenn der Änderungswillige diese von der geplanten Errichtung der Photovoltaikanlage schriftlich verständigt hat und die übrigen der Änderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Verständigung widersprechen."

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.9.2023  (#2)

zitat..
Pete schrieb: nur INFORMIEREN, dass du so etwas machst. Das reicht.

Und selbst bei PV auf Einzelgebäuden und den anderen Ausnahmen ist das nicht ganz richtig.

Nachbarn müssen informiert werden und können innerhalb von 2 Monaten dagegen widersprechen, siehe Paragraph 16 WEG.

Also verhindern kann es die Eigentümergemeinschaft immer noch. Es wurde nur leichter gemacht eine Zustimmung zu bekommen, weil in gewissen Fällen Passivität als Zustimmung gezählt wird.


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  •  cutcher
16.9.2023  (#3)
Und in oö reicht bereits mehrheit oder 2/3 mehrheit (statt bis letztes jahr 100% zustimmung)


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.9.2023  (#4)
Das WEG (1) ist ein Bundesgesetz. Also in dem Fall ist das Bundesland egal.

(1) 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001921

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
17.9.2023  (#5)
Vielen Dank für eure Antworten und guten Inputs! 

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